Dipl.-Elektroing. Hans-Joachim Otto - 0172 2745476 - www.sv2020.de

Elektronik - Sachverständiger

Garantie - Gewährleistung

Immer wieder kommt es zu Verständnisschwierigkeiten wenn es um die "Garantie" geht. Hierzu einige Erläuterungen:

Die gesetzliche definierte Garantie ist die Verpflichtung von Hersteller und/oder Verkäufer, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen. Der hierfür gesetzlich vorgegebene Zeitraum beträgt 6 Monate ab Kaufdatum / Übergabe.

Nach diesen 6 Monaten beginnt die Gewährleistung, die für Verbraucher insofern problematisch ist, als dass hier die Beweislastumkehr gilt, also der Käufer nachweisen muss, dass das Problem bereits von Anfang an vorhanden war (Konstruktions- oder Fertigungsfehler).

Bei Aufträgen von Gerichten wird dann im Beweisbeschluss, also der Vorgabe für die Arbeit des Sachverständigen, wie folgt formuliert:

"War das Problem xxx an dem Gerät yyy bereits bei Übergabe (Kauf) im Keim vorhanden?"

 


Typische Fälle

Oft rufen Endkunden an, teilen mit dass sie die Kontaktdaten vom Netzbetreiber haben und ein Gutachten brauchen.

Ich lasse mir dann immer die Probleme schildern, um schon im Vorfeld Hinweise geben zu können.

Dann kann der Endkunde auch entscheiden, ob er ein Gutachten beauftragen möchte.

Wenn sich bei einem Gutachten herausstellen würde, dass das Problem vom Nutzer des Geräts selbst verursacht wurde, wird kein Provider oder Händler die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Das wird zwar manchmal von den Callcenter-Mitarbeitern behauptet, wird aber dann nicht realisiert.

Verbauchererwartung

Oft hört man:  "das Smartphone funktioniert nicht mehr, ich habe ja Garantie".

So einfach ist es aber nicht. Bei vom Nutzer selbst verschuldeten Defekten oder Funktionsproblemen wird kein Händler oder Provider eine Garantie anerkennen.

Die Kosten für ein Gutachten wird Händler/Provider damit auch nicht übernehmen.