Gerät kann nicht rückgesetzt werden
Auch ein Gerichtsauftrag:
Ein iPhone wird privat verkauft. Der Käufer möchte es rücksetzen und bekommt eine Fehlermeldung:
"Das Gerät ist mit der Apple-ID xyz verknüpft".
Der Hersteller Apple hat bereits vor Jahren ein Verfahren entwickelt, mobile Endgeräte (Handys, Tablets etc.) über die personenbezogene so genannte Apple-ID zu verknüpfen. Wird das Endgerät entwendet, so kann es vom Dieb nicht weiter benutzt werden (Schutz der Daten über PIN) und auch nicht komplett gelöscht werden (Reset), weil die Zwangskopplung mit der Apple-ID besteht.
Vor einem Verkauf muss der Verkäufer das iPhone aus "seinem" Apple-Account entfernen.
In diesem Rechtsstreit war dem Verkäufer das Passwort für seine Apple-ID nicht mehr bekannt, er sah sich also nicht in der Lage, die Löschenung aus seinem Account vorzunehmen.
Das Gerät ist dann nicht nutzbar.